„Gmünder SPD-Ortsverein äußert sich zur Debatte um Grundrechte“
Anlässlich des 23. Mais, Tag des Grundgesetzes, äußern sich die Gmünder Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten zu den aktuellen Corona-Protesten. Diese Proteste gegen die von der Bundes- und Landesregierung verhängten Grundrechtseinschränkungen seien im Moment nicht nur medial überrepräsentiert, oft würden auch Rechtsextreme oder Verschwörungstheoretiker versuchen die Proteste zu unterwandern. Die Gmünder Genossinnen und Genossen begrüßen deshalb die inzwischen klare Distanzierung der Gmünder Proteste von der Stuttgarter „Querdenken“ Bewegung, da diese von Verschwörungstheoretikern und Rechtsextremen dominiert werde.
Trotzdem sei es nötig die Positionen der Proteste inhaltlich kritisch zu prüfen. Die oft verbreitete These von angeblichen Grundrechtsabschaffungen kann der stellvertretende Ortsvereinsvorsitzende Markus Stich widerlegen: „Seit 71 Jahren garantiert unser Grundgesetz Frieden, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Die in den Artikeln 1-20 niedergelegten Grund- und Freiheitsrechte und die freiheitlich-demokratische Grundordnung sind von der sogenannten „Ewigkeitsklausel“ geschützt und können deshalb niemals abgeschafft werden.“ Auch die verhängten Maßnahmen werden durch die Gerichte überprüft und mussten in Hamburg oder Niedersachsen aufgrund entsprechender Urteile auch schon teilweise zurückgenommen werden.
Ortsvereinsvorsitzender Tim-Luka Schwab kritisiert die Corona-Proteste scharf: „So richtig und wichtig es auch ist, die überwiegend private Finanzierung des Gesundheitssystems und den Einfluss großer Pharmakonzerne zu kritisieren, rechtfertigt es dennoch nicht Menschenleben und durch Disziplin gewonnene Freiheiten durch unnötige Demonstrationen zu gefährden.“ Zudem würden auf der Gmünder Demo oft nur bestimmte Artikel des Grundgesetzes vorgelesen, andere weggelassen oder juristisches Halbwissen verbreitet. So ist es den Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wichtig darauf aufmerksam zu machen, dass der Artikel 2 des Grundgesetzes auch ein Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit garantiere. Niemand würde Maskenpflichten aus freien Stücken anordnen oder Freiheitsrechte freiwillig einschränken. Es sei nun wichtig, solidarisch zusammenzustehen, um Neuansteckungen zu vermeiden.
Beisitzerin Brigitte Schoder ist es wichtig, auch während der Coronakrise über den eigenen Tellerrand zu blicken und verweist auf Artikel 1 des Grundgesetzes: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ „Doch wo bleibt diese Verpflichtung, wenn es um die Flüchtlinge an Europas Grenzen geht? Die Zustände in den einzelnen Flüchtlingslagern sind untragbar, die Menschen der Corona-Pandemie noch viel stärker ausgeliefert. Sie leben oft auf engstem Raum ohne Wasser oder vernünftigem Dach über dem Kopf. Von medizinischer Betreuung ganz zu schweigen“, beklagt Brigitte Schoder.
Abschließend richten die Vorstandsmitglieder einen Dank an alle Verantwortlichen, die dazu beigetragen haben, dass Deutschland im weltweiten Vergleich bei der Bekämpfung der Pandemie sehr gut dastehe. „Fehler sind menschlich und Maßnahmen werden weiterhin ständig diskutiert und überprüft müssen. Trotzdem gilt es am bisher eingeschlagenen Weg festzuhalten, denn dieser hilft Menschenleben zu retten“, bringt es Vorstandsmitglied Dorothee Henkel auf den Punkt.